Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.06.1996

Geschäftszahl

91/10/0190

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/06/20 90/10/0064 2

Stammrechtssatz

Für die Waldfeststellung nach Paragraph 5, ForstG 1975 ist es ohne Belang, ob die zu beurteilende Fläche mit einem bestimmten Grundstück ident ist, nur einen Teil davon erfaßt oder allenfalls mehrere Grundstücke betrifft, weil Paragraph 5, ForstG 1975 auf den Begriff "Grundfläche" abstellt.