Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.12.1994

Geschäftszahl

91/10/0177

Rechtssatz

Besteht aufgrund einer gesamtheitlichen Betrachtung einer Grundfläche wegen des räumlichen Zusammenhanges mit Wald und der völligen Überschirmung eine Verbindung zwischen einem ehemaligen Bachbett ohne jeglichen forstwirtschaftlichen Bewuchs und den angrenzenden Waldgrundstücken, liegt eine geschlossene Waldfläche vor.