Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.12.1994

Geschäftszahl

91/10/0166

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/10/0063 E 19. Oktober 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Paragraph eins, Absatz eins und Paragraph 3, Absatz eins, ForstG 1975 bringen klar zum Ausdruck, dass sich die rechtliche Eigenschaft "Wald" auf eine "Grundfläche" bezieht, die dem Paragraph 3, Absatz eins, ForstG 1975 zufolge entweder ein "Grundstück" oder ein "Grundstücksteil" sein kann.