Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.06.1992

Geschäftszahl

91/10/0146

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/06/15 91/10/0145 2

Stammrechtssatz

Die Novelle zum Tir NatSchG, Landesgesetzblatt Nr 52 aus 1990,, hat die Begriffsbestimmung der üblichen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Nutzung lediglich durch eine Klarstellung dessen ergänzt, was zum jeweiligen Stand der Technik gehört. Eine Einbeziehung der Errichtung von Wegen in den Begriff der üblichen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Nutzung wurde dadurch nicht bewirkt (Hinweis E 24.9.1990, 90/10/0010).