Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.06.1992

Geschäftszahl

91/10/0145

Rechtssatz

Die Kompetenz der Behörden iSd Paragraph 8, Absatz eins, Tir AlmschutzG beschränkt sich auf die im Tir AlmschutzG vorgesehenen Maßnahmen und erstreckt sich nicht auf Angelegenheiten, die im Tir NatSchG geregelt sind.