Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.06.1992

Geschäftszahl

91/10/0145

Rechtssatz

Die in Paragraph 4, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz 4, Tir AlmschutzG genannten Maßnahmen sind nur insoweit zulässig, als hiefür eine allenfalls nach dem Tir NatSchG erforderliche Bewilligung erteilt wurde.