Verwaltungsgerichtshof
15.06.1992
91/10/0145
Die in Paragraph 4, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz 4, Tir AlmschutzG genannten Maßnahmen sind nur insoweit zulässig, als hiefür eine allenfalls nach dem Tir NatSchG erforderliche Bewilligung erteilt wurde.