Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.06.1993

Geschäftszahl

91/10/0136

Rechtssatz

Eine auf zehn Jahre geplante Schotterdeponie stellt keine bloß vorübergehende Maßnahme dar (Hinweis E 31.10.1986, 86/10/0124).