Verwaltungsgerichtshof
31.01.1992
91/10/0097
GRS wie 84/10/0227 E 11. November 1985 RS 5
Das Anschreien eines Polizeibeamten mit den Worten "Habt ihr Polizisten nichts Dringenderes zu tun, als bei solchen Lappalien einzuschreiten", "so eine Frechheit wer glauben's denn, dass sie sind," ist zweifellos geeignet, bei einem unbefangenen Menschen die lebhafte Empfindung nicht nur des Unerlaubten, sondern auch des Schändlichen (was dem Täter zur Schande gereicht) hervorzurufen, da dieses Verhalten gegen jene ungeschriebenen Regeln über das Verhalten der Einzelnen in der Öffentlichkeit verstößt, deren Befolgung als unentbehrliche Voraussetzung für ein gedeihliches Miteinanderleben den Menschen angesehen wird. (Hinweis auf E vom 9.7.1984, 84/10/0080)