Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.01.1992

Geschäftszahl

91/10/0097

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/10/0227 E 11. November 1985 RS 5

Stammrechtssatz

Das Anschreien eines Polizeibeamten mit den Worten "Habt ihr Polizisten nichts Dringenderes zu tun, als bei solchen Lappalien einzuschreiten", "so eine Frechheit wer glauben's denn, dass sie sind," ist zweifellos geeignet, bei einem unbefangenen Menschen die lebhafte Empfindung nicht nur des Unerlaubten, sondern auch des Schändlichen (was dem Täter zur Schande gereicht) hervorzurufen, da dieses Verhalten gegen jene ungeschriebenen Regeln über das Verhalten der Einzelnen in der Öffentlichkeit verstößt, deren Befolgung als unentbehrliche Voraussetzung für ein gedeihliches Miteinanderleben den Menschen angesehen wird. (Hinweis auf E vom 9.7.1984, 84/10/0080)