Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.01.1992

Geschäftszahl

91/10/0097

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/10/0081 E 10. Juni 1985 RS 2

Stammrechtssatz

In Hinsicht auf die "Öffentlichkeit" eines Ortes im Sinne dieser Gesetzesstelle kommt es nicht darauf an, dass der Vorfall von einer "Anzahl von Menschen bzw einem größeren Personenkreis" wahrgenommen werden konnte.