Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.03.1992

Geschäftszahl

91/10/0086

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/08/29 90/02/0068 3

Stammrechtssatz

Erstellt ein Sachverständiger ein schlüssiges Gutachten, so hat auf diese Eigenschaft der Umstand, daß der Sachverständige gleichzeitig eine " juristische Wertung " vorgenommen hat, keinen Einfluß. Eine Befangenheit des Sachverständigen liegt insoweit nicht vor.