Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.03.1992

Geschäftszahl

91/10/0086

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/10/0027 E 16. Mai 1988 RS 7

Stammrechtssatz

Auch das Unterbleiben der "Verstärkung" einer Eingriffswirkung ("weitere Belastung")" durch einen weiteren Badesteg liegt im öffentlichen Interesse an der Erhaltung des Landschaftsbildes.