Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.12.1995

Geschäftszahl

91/10/0082

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/12/17 90/10/0191 2

VwSlg 13344 A/1990

Stammrechtssatz

Die Frage der Waldeigenschaft eines Grundstückes ist eine präjudizielle Rechtsfrage iSd Paragraph 38, AVG für die Entscheidung der Forstbehörde über eine beantragte Rodungsbewilligung (Hinweis E 18.1.1988, 87/10/0143). Eine solche Entscheidung setzt das Vorliegen der Waldeigenschaft der betreffenden Fläche voraus.