Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.05.1996

Geschäftszahl

91/10/0009

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/04/0182 E 10. Juni 1987 RS 1

(hier: es war noch die Rechtslage vor der Novelle BGBl 1990/357 anzuwenden)

Stammrechtssatz

Wird das Bescheidkonzept nach Herstellung der Reinschrift vernichtet und liegt daher kein Geschäftsstück vor, das die eigenhändig gesetzte Genehmigung des genehmigenden Organs aufweist, so liegt ein Nichtbescheid vor, der von der Berufungsbehörde als unzulässig zurückzuweisen ist (Hinweis E 6.12.1985, 85/18/0029).