Verwaltungsgerichtshof
06.05.1996
91/10/0009
GRS wie 85/04/0182 E 10. Juni 1987 RS 1
(hier: es war noch die Rechtslage vor der Novelle BGBl 1990/357 anzuwenden)
Wird das Bescheidkonzept nach Herstellung der Reinschrift vernichtet und liegt daher kein Geschäftsstück vor, das die eigenhändig gesetzte Genehmigung des genehmigenden Organs aufweist, so liegt ein Nichtbescheid vor, der von der Berufungsbehörde als unzulässig zurückzuweisen ist (Hinweis E 6.12.1985, 85/18/0029).