Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.1992

Geschäftszahl

91/09/0199

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/10/30 91/09/0062 4

Stammrechtssatz

Nach Paragraph 47, Absatz 4, VwGG findet ua in den Fällen des Artikels 131 Absatz 2, B-VG - die Beschwerdebefugnis des Landesarbeitsamtes nach Paragraph 28 a, AuslBG ist ein Fall der sog Amtsbeschwerde nach Artikel 131, Absatz 2, B-VG - für den Bf und die belangte Behörde kein Aufwandersatz statt.