Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.01.1992

Geschäftszahl

91/09/0182

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/04/05 89/09/0044 5

Stammrechtssatz

Zur Auslegung eines unklaren Spruches (hier: Aufhebung auf Paragraph 13, DVG 1984 schlechthin gestützt; keine Nichtigerklärung gem Paragraph 68, Absatz 4, Litera a, AVG) ist die Begründung heranzuziehen.