Verwaltungsgerichtshof
26.09.1991
91/09/0129
GRS wie 0671/80 B VS 2. Juli 1981 VwSlg 10511 A/1981 RS 1
Beschwerde nach Artikel 131, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG kann nur unter Berufung auf eine eigene, gegen den Staat - als Träger der Hoheitsgewalt - gerichtete, Interessensphäre des Bfrs erhoben werden.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
91/09/0157