Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.10.1991

Geschäftszahl

91/09/0124

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/31 89/03/0027 1

Stammrechtssatz

Durch Paragraph 20, VStG wird der Strafsatz insofern geändert, als für die darin angeführten Fälle die Mindeststrafe die Hälfte der für die jeweilige Übertretung vorgesehenen Mindeststrafe beträgt.