Verwaltungsgerichtshof
30.10.1991
91/09/0098
Die illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften führt auf gesamtwirtschaftlicher Ebene zu volkswirtschaftlichen Schäden und - zusätzlich - zu einer Wettbewerbsverzerrung (Hinweis E 30.8.1991, 91/09/0134).