Verwaltungsgerichtshof
30.10.1991
91/09/0086
GRS wie VwGH E 1991/09/26 91/09/0068 6
Die nach dem Sozialversicherungsrecht (im Beschwerdefall) erfolgte Meldung der beschäftigten Ausländer im Strafverfahren nach dem AuslBG (insb im Hinblick auf die durch die Nov zum AuslBG, Bundesgesetzblatt Nr 231 aus 1988,, im zweiten Satz des Paragraph 27, eingeführte Übermittlungspflicht bestimmter Daten durch die Träger der Sozialversicherung an die Dienststellen der Arbeitsmarktverwaltung; nunmehr seit der Nov BGBl Nr 1990/450 unverändert Paragraph 27, Absatz eins, zweiter Satz) stellt einen Milderungsgrund iSd
Paragraph 34, Ziffer 16, zweiter Tatbestand StGB dar.