Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.10.1991

Geschäftszahl

91/09/0085

Rechtssatz

Der VwGH hegt gegen die auf Grund des Paragraph 13 a, Ziffer 3, AuslBG ergangene Verordnung des BMAS, mit der für das Jahr 1991 Landeshöchstzahlen für die Beschäftigung von Ausländern festgesetzt worden sind (BGBl 1990/754), keine Bedenken.