Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.1991

Geschäftszahl

91/09/0068

Rechtssatz

Mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung ist bei Antragstellung auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für einen Ausländer die Verwendung eines bestimmten Formblattes nicht vorgeschrieben.