Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.08.1991

Geschäftszahl

91/09/0041

Rechtssatz

Nach dem klaren Wortlaut des Paragraph 6, Absatz 4, HDG müssen sämtliche Voraussetzungen nebeneinander, dh selbständig (kumulativ) erfüllt sein, wenn von der Verhängung einer Strafe abgesehen werden soll.