Nach dem klaren Wortlaut des § 6 Abs 4 HDG müssen sämtliche Voraussetzungen nebeneinander, dh selbständig (kumulativ) erfüllt sein, wenn von der Verhängung einer Strafe abgesehen werden soll.Nach dem klaren Wortlaut des Paragraph 6, Absatz 4, HDG müssen sämtliche Voraussetzungen nebeneinander, dh selbständig (kumulativ) erfüllt sein, wenn von der Verhängung einer Strafe abgesehen werden soll.