Verwaltungsgerichtshof
26.06.1991
91/09/0038
GRS wie VwGH E 1991/06/26 91/09/0039 2
Eine unentgeltliche Vorführung von notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten für die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses unterliegt nicht den Bestimmungen des AuslBG.