Verwaltungsgerichtshof
06.06.1991
91/09/0028
GRS wie 87/09/0055 E 18. Februar 1988 RS 3
Wenn die bel Behörde ihrer Entscheidung in freier Beweiswürdigung die beiden umfangreichen amtlichen Sachverständigengutachten zugrundelegte, ist dies im Rahmen der dem VwGH zustehenden nachprüfenden Kontrolle, die darauf beschränkt ist, ob ein wesentlicher Verfahrensmangel vorliegt bzw. ob die Erwägungen den Denkgesetzen, somit auch dem allgemein menschlichen Erfahrungsgut entsprechen können, nicht als unschlüssig zu erkennen.