Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.08.1991

Geschäftszahl

91/09/0022

Rechtssatz

Wird jemand ua dafür bestraft, er habe einen namentlich genannten Ausländer "im Oktober 1988 tageweise, nämlich drei Tage" beschäftigt, so ist damit die zur Last gelegte Tat ausreichend individualisiert; bei dieser Formulierung erscheint es ausgeschlossen, daß der Besch für eine Beschäftigung dieses Ausländers im Oktober 1988 neuerlich zur Verantwortung gezogen werden könnte.