Verwaltungsgerichtshof
23.02.1993
91/08/0170
GRS wie VwGH B 1991/03/22 91/10/0018 5
Bei der Organisation der Rechtsanwaltskanzlei ist vorzukehren, daß Einlaufstücke nicht so bearbeitet werden, daß die Möglichkeit der Verlegung in anderen Akten besteht.