Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.02.1993

Geschäftszahl

91/08/0170

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1991/03/22 91/10/0018 5

Stammrechtssatz

Bei der Organisation der Rechtsanwaltskanzlei ist vorzukehren, daß Einlaufstücke nicht so bearbeitet werden, daß die Möglichkeit der Verlegung in anderen Akten besteht.