Verwaltungsgerichtshof
25.01.1994
91/08/0131
Was unter einem "Formgebrechen schriftlicher Eingaben" zu verstehen ist, muß der in Betracht kommenden Verwaltungsvorschrift entnommen werden (Hinweis E 12.4.1983, 82/11/0284). Als eine solche Verwaltungsvorschrift kommen die gemäß Paragraph 76, Absatz 6, ASVG vom Hauptverband mit Zustimmung des BMAS erlassenen Richtlinien zur Beurteilung der Voraussetzungen für eine Herabsetzung der Beitragsgrundlage zur Selbstversicherung in der Krankenversicherung in Betracht.