Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.1993

Geschäftszahl

91/08/0123

Rechtssatz

Die Frage der Versicherungspflicht einer Tätigkeit ist eine Rechtsfrage, deren Beantwortung aber dezidierter Feststellungen über die konkrete Beschäftigung im maßgeblichen Zeitraum bedarf. Die Einschränkung, daß die Tätigkeit bloß "aushilfsweise" oder als "Geschäftshilfe" verrichtet wurde, ist allein nicht aussagekräftig.