Verwaltungsgerichtshof
27.04.1993
91/08/0123
Die Frage der Versicherungspflicht einer Tätigkeit ist eine Rechtsfrage, deren Beantwortung aber dezidierter Feststellungen über die konkrete Beschäftigung im maßgeblichen Zeitraum bedarf. Die Einschränkung, daß die Tätigkeit bloß "aushilfsweise" oder als "Geschäftshilfe" verrichtet wurde, ist allein nicht aussagekräftig.