Verwaltungsgerichtshof
10.05.1994
91/08/0044
GRS wie VwGH E 1991/02/19 90/08/0058 5
VwSlg 13383/A/1991
Paragraph 11, Absatz 2, ASVG ist eine bloße Berechnungsvorschrift und ordnet keine Bindung an gerichtliche oder außergerichtliche Vergleiche an, weshalb für die Bindung gemäß Paragraph 49, Absatz 6, AVG daraus nichts zu gewinnen ist.