Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.03.1992

Geschäftszahl

91/07/0132

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/24 89/13/0175 1

Stammrechtssatz

Ein Widerspruch zwischen Spruch und Begründung eines Bescheides belastet diesen mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes.