Verwaltungsgerichtshof
13.12.1994
91/07/0130
Entscheidend für die Zulässigkeit einer Verlagerung der Sicherung der Flußsohle im Unterwasserbereich vom Grundsatzgenehmigungsverfahren in ein Detailverfahren iZm einem Kraftwerksprojekt ist, daß eine Geschiebezugabe nachteilige Auswirkungen des Kraftwerksbaues auszugleichen vermag; dies hat zur Folge, daß das Projekt des Kraftwerksbaues grundsätzlich genehmigungsfähig ist und die näheren Einzelheiten der Geschiebezugabe in Detailverfahren gelöst werden können.
ECLI:AT:VWGH:1994:1991070130.X13