Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.10.1991

Geschäftszahl

91/07/0108

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/03/13 89/07/0001 3

Stammrechtssatz

Die in Paragraph 29, Absatz eins und 3 WRG genannten Personen können im Erlöschensverfahren gem Paragraph 27, WRG stets nur die Beeinträchtigung ihrer Rechte unter dem Gesichtspunkt von Vorkehrungen beim Erlöschen von Wasserbenutzungsrechten geltend machen, haben aber keinen rechtlichen Einfluß auf die Feststellung des Eintrittes eines Erlöschensfalles selbst (Hinweis E 19.9.1989, 86/07/0150).