Verwaltungsgerichtshof
13.12.1994
91/07/0098
GRS wie VwGH E 1990/07/03 90/07/0021 3
Weder am Vorliegen einer eigenmächtigen Neuerung iSd Paragraph 138, Absatz eins, WRG, noch am Vorliegen des mit dem wasserpolizeilichen Auftrag verfolgten öffentlichen Interesses an der Gewässerreinhaltung (Paragraph 105, Litera e, WRG) vermag der Umstand etwas zu ändern, daß auch von dritter Seite Abwässer in den betreffenden Vorfluter eingeleitet werden.