Verwaltungsgerichtshof
13.12.1994
91/07/0098
GRS wie 2110/60 E 28. September 1961 RS 2
Eine seinerzeit erteilte gewerberechtliche Genehmigung der Betriebsanlage befreit nicht von der im WRG 1959 festgelegten Verpflichtung dafür Sorge zu tragen, daß im Wege von Sickergruben keine das Grundwasser verunreinigenden Stoffe in den Boden gelangen, oder daß für eine in dieser Art stattfindende Verunreinigung die wasserrechtliche Bewilligung erwirkt wird.