Verwaltungsgerichtshof
29.06.1995
91/07/0095
GRS wie 0955/68 E 13. Dezember 1968 RS 3
Der Beschwerdepunkt "Verletzung des Parteiengehörs" ist dann nicht stichhältig, wenn dieser Umstand bereits in der Berufung gegen den erstinstanzlichen Bescheid vorgebracht wurde, wobei Gelegenheit bestand den Parteistandpunkt darzulegen (Tierseuchengesetz).