Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.1995

Geschäftszahl

91/07/0095

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0955/68 E 13. Dezember 1968 RS 3

Stammrechtssatz

Der Beschwerdepunkt "Verletzung des Parteiengehörs" ist dann nicht stichhältig, wenn dieser Umstand bereits in der Berufung gegen den erstinstanzlichen Bescheid vorgebracht wurde, wobei Gelegenheit bestand den Parteistandpunkt darzulegen (Tierseuchengesetz).