Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.10.1993

Geschäftszahl

91/07/0087

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0817/53 E 28. September 1956 VwSlg 4152 A/1956 RS 2

Stammrechtssatz

Ist in einem wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid eine zeitliche Beschränkung des Wasserrechtes nicht ausgesprochen worden, dann kann eine solche Beschränkung anläßlich des Kollaudierungsverfahrens nach Paragraph 121, Absatz eins, WRG nicht nachgeholt werden.