Verwaltungsgerichtshof
20.12.1994
91/07/0083
Die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde hat einen Devolutionsantrag einer Partei, der vom ursprünglichen dem Verfahren zugrundeliegenden Antrag in einem wesentlichen Punkt abweicht, zurückzuweisen. Wenn durch die Abweisung des Devolutionsantrages im konkreten Fall eine meritorische Erledigung getroffen wurde, ist durch dieses Vergreifen in der prozessualen Form eine Verletzung der Rechte des Bf nicht eingetreten (Hinweis E 24.9.1987, 87/02/0100).