Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.1994

Geschäftszahl

91/07/0036

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2651/53 E 27. April 1955 VwSlg 1147 F/1955 RS 2

Stammrechtssatz

Verfahrensmängel sind bei der Überprüfung eines im Instanzenzug ergangenen Bescheides für den VwGH nur beachtlich, wenn sie im letztinstanzlichen Verfahren unterlaufen sind.