Verwaltungsgerichtshof
24.09.1991
91/07/0016
Das auf öffentliche Interessen gründende Erfordernis nach Paragraph 138, Absatz eins, Litera a, WRG, den gesetzmäßigen Zustand herzustellen, schließt einen Alternativauftrag gemäß Paragraph 138, Absatz 2, WRG aus.