Verwaltungsgerichtshof
28.01.1992
91/07/0012
Um (ua) dem Fischereiberechtigten die rechtliche Möglichkeit zu geben, einen Schadenersatzanspruch iSd Paragraph 26, Absatz 2, WRG von vornherein bei Gericht - im Unterschied zu Paragraph 117, WRG in der Fassung 1988/693 und 1990/252 wonach hinsichtlich der Leistung von Entschädigungen (nur) eine sukzessive Gerichtszuständigkeit gegeben ist - geltend zu machen, hat er ein Recht auf Feststellung, ob mit dem Eintritt einer nachteiligen Wirkung auf das Fischereirecht überhaupt nicht oder nur in geringerem Umfang gerechnet wird.