Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.07.1992

Geschäftszahl

91/06/0227

Rechtssatz

Ein Widerspruch zum Flächenwidmungsplan allein reicht nicht aus, eine Ausnahmebewilligung zu versagen, setzt doch die Erteilung einer Ausnahmebewilligung im Sinne des Paragraph 19, Absatz 3, Slbg ROG gedanklich eine Widmungswidrigkeit voraus (Hinweis E VS 16.11.1979, 2756/77, VwSlg 9970 A/1979).