Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.1994

Geschäftszahl

91/06/0217

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/21 89/06/0175 3

Stammrechtssatz

Wegen des von vornherein beschränkten Mitspracherechtes, wie dies auf die Nachbarn nach Paragraph 61, Absatz 2, Stmk BauO 1968 zutrifft, können diese Verfahrensmängel nur soweit geltend machen, als sie dadurch in der Verfolgung ihrer noch geltend zu machenden subjektiv-öffentlichen Rechte beeinträchtigt werden (Hinweis E 26.11.1974, 1676/73, VwSlg 8713 A/1974).