Verwaltungsgerichtshof
15.09.1994
91/06/0217
Rechtsnormen, welche die Einhaltung eines bestimmten Abstandes oder einer bestimmten Gebäudehöhe zum Gegenstand haben, dienen vor allem auch einer ausreichenden Belichtung vergleiche dazu Hauer, Der Nachbar im Baurecht, 03te Auflage, S 183).