Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.1994

Geschäftszahl

91/06/0217

Rechtssatz

Rechtsnormen, welche die Einhaltung eines bestimmten Abstandes oder einer bestimmten Gebäudehöhe zum Gegenstand haben, dienen vor allem auch einer ausreichenden Belichtung vergleiche dazu Hauer, Der Nachbar im Baurecht, 03te Auflage, S 183).