Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.1994

Geschäftszahl

91/06/0217

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/02/11 92/06/0206 4

Stammrechtssatz

Der Nachbar besitzt keinen Rechtsanspruch darauf, daß Pläne in jeder Hinsicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, sofern sie nur eine zur Verfolgung der Nachbarrechte ausreichende Information vermitteln (Hinweis E 19.3.1974, 1985/72, VwSlg 8579 A/1974, E 30.6.1988, 86/06/0078).