Verwaltungsgerichtshof
15.09.1994
91/06/0217
Ein bundeseigenes Gebäude, das der Unterbringung von Behörden und Ämtern des Bundes dient, mit integrierter Tiefgarage für 121 KFZ-Stellplätze, entspricht der Widmung im Flächenwidmungsplan "Kerngebiet, Bürogebiet, und Geschäftsgebiet", sodaß keine das ortsübliche Maß übersteigende Belästigung oder Gefährdung der Nachbarschaft zu erwarten ist.