Verwaltungsgerichtshof
12.03.1992
91/06/0205
Der Hinweis, daß bereits um die Erteilung einer Baubewilligung angesucht worden sei, vermag weder die Strafbarkeit für einen vor Einbringen des Baugesuches verwirklichten Tatbestand auszuschließen, noch stellt dies einen Milderungsgrund dar.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/06/0206