Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.03.1992

Geschäftszahl

91/06/0205

Rechtssatz

Der Hinweis, daß bereits um die Erteilung einer Baubewilligung angesucht worden sei, vermag weder die Strafbarkeit für einen vor Einbringen des Baugesuches verwirklichten Tatbestand auszuschließen, noch stellt dies einen Milderungsgrund dar.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

91/06/0206