Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.01.1992

Geschäftszahl

91/06/0194

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0272/69 E 9. September 1969 RS 2

(hier: unrichtige Darstellung des Verlaufes der neuen Stützmauer im Lageplan im Falle des Antrages auf nachträgliche Baubewilligung).

Stammrechtssatz

In materieller Beziehung fehlerhafte Eingaben sind nicht nach den Bestimmungen des Paragraph 13, Absatz 3, AVG 1950 wie Formgebrechen zu behandeln.