Verwaltungsgerichtshof
23.01.1992
91/06/0184
Alle Teile eines Bauwerkes haben die in Paragraph 7, Absatz eins und 3 Tir BauO normierten Mindestabstände von den Grundgrenzen einzuhalten, es sei denn, es handelt sich um "privilegierte Bauteile" iSd Paragraph 7, Absatz 5, Tir BauO (wobei im konkreten Fall nur der Tatbestand der Litera b, in Betracht kommt).