Verwaltungsgerichtshof
10.10.1991
91/06/0100
Jenen Elternteil, der mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, trifft ebenfalls die Verpflichtung zur Reichung von Unterhalt (als Naturalunterhalt). Insoweit bestehen daher seitens des Verwaltungsgerichtshofes auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen
Paragraph 2, Ziffer 10, Litera b, Stmk WohnbauförderungG 1989
(Hinweis E 18.9.1990, 90/05/0061).