Verwaltungsgerichtshof
10.10.1991
91/06/0100
Das Prinzip, wonach auch Unterhaltszahlungen als Einkommen der einzelnen, im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder zu berücksichtigen sind, ergibt sich aus Paragraph 2, Ziffer 10, Litera b, Stmk WohnbauförderungsG 1989.